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Flottenaustauschprogramm 2021

Sie denken darüber nach, Ihre Flotte zu erneuern?

Dann ist das Flottenerneuerungsprogramm des BMVI sehr interessant für Sie! 

Im Rahmen des Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte erhalten Sie einen staatlichen Zuschuss zwischen 10.000 € - 15.000 € wenn Sie Ihren alten alten Lkw verschrotten (Euro 0 - Euro V oder EEV) und sich für einen neuen Euro 6 Lkw mit Verbrennungsmotor oder Gas-Antrieb entscheiden. 

FAQ - Was Sie wissen müssen

Welche Fahrzeuge werden gefördert? 

  • Neue Euro 6 Lkw ab 7,5 t  ( Kauf und Leasing) mit konventionellem dieselbetriebenen Verbrennungsmotor, Gasantrieb, Elektroantrieb, Wasserstoffantrieb

  • Die über einen Abbiegeassistenzsystem (ASS) verfügen

  • Wenn es möglich ist, sollte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein, die hinsichtlich des Rollwiderstandsbeiwertes mit den Energie-Effizienz-Klassen A oder B gekennzeichnet sind. Gerade im Verteilerverkehr ist dies oft nicht möglich, weshalb der BWVL am  eine Ausnahme hinzugefügt hat: 

    • „Sollte das Neufahrzeug nicht mit Reifen der Energieeffizienzklasse A oder B ausstattbar sein (weder bei Auslieferung durch den Erstausrüster, noch im Wege der Nachrüstung), weil die genannten Effizienzklassen für dieses Fahrzeug dauerhaft nicht verfügbar sind (Lieferengpässe fallen nicht hierunter) oder nicht dem Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprechen, ist dies bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen für die Förderung unschädlich.“  Dieser Umstand ist laut dem BWVL gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.  In jedem Fall ist der Antragsteller jedoch verpflichtet, die unter Effizienzgesichtspunkten bestmögliche dem Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprechende Reifenklasse montieren zu lassen.

  • Ein Fahrzeug ist ein Neufahrzeug, wenn es das Produktionsjahr 2021 aufweist. Insbesondere bei einem mehraktigen Produktionsverfahren kann die Fahrzeugproduktion durchaus in 2020 begonnen haben. Die letzten wesentlichen Produktionsschritte müssen jedoch im Jahr 2021 erfolgt sein.

Wie hoch ist die Förderung? 

  • 15.000 € für Euro 5- oder EEV-Lkw

  • 10.000 € für Euro 4 Lkw oder schlechterer Abgasnorm

  • Der Zuschuss ist einmalig und muss nicht zurückgezahlt werden. Er darf pro Neufahrzeug und der Verschrottung des dazugehörigen Bestandfahrzeugs nur einmal beantragt und bezahlt werden

  • Der maximale Förderbetrag pro Unternehmen liegt bei 800.000 €

  • Das Förderprogramm gewährt überdies einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro, höchstens jedoch 60 Prozent der Anschaffungskosten, für die Anschaffung sog. intelligenter Trailer-Technologie (z.B. Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aerodynamische Anbauteile)

Können die erforderlichen Reifen für den Zuschuss für intelligente Trailertechnologie über "De-minimis" gefördert werden? 

  • Ja, die Ausgaben für die Anschaffung der rollwiderstandsoptimierten Reifen mit den Energie-Effizienz-Klassen A oder B können – sofern dort alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen – über das „De-minimis“-Förderprogramm gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen für das Flottenaustauschprogramm 2021 erfüllt sein? 

  • Gewerbliche Nutzung des Bestandsfahrzeuges und des zu beschaffenden Neufahrzeuges.

  • Die neu zugelassenen müssen über Abbiegeassistenten verfügen (der den Vorgaben des BMVI erfüllt). Eine Bestätigung des nachträglichen Einbaus muss dem Antrag beigefügt werden.

  • Nachgewiesene Verschrottung des Bestandsfahrzeugs (Euro 0 - V oder EEV).

  • Das zu verschrottende Bestandsfahrzeug muss mind. 12 Monate in Deutschland zugelassen gewesen sein (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung).

  • Der neue Lkw muss mindestens 24 Monate im Unternehmen bleiben bzw. der Leasing-Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben.

  • Ein Fahrzeug ist ein „Neufahrzeug“ wenn es das Produktionsjahr 2021 aufweist.

  • Nachweis über die erfolgte Zulassung muss spätestens 2 Monate nach Zulassung und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 beim BAG eingereicht werden.

  • Rollwiderstandsoptimierte Reifen der Energie-Effizienz-Klassen A oder B sind keine Voraussetzung, laut BMVI (Stand: 27.01.2021).

Was bedeutet "Verschrottung" des alten Bestandfahrzeugs? 

  • „Verschrottung“ meint die nach den Anforderungen der Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung) erfolgte ordnungsgemäße Verwertung sowie weitere Behandlung der Restkarosse in einer Schredderanlage (vollständige Unbrauchbarmachung).

  • Die Verschrottung darf erst nach Antragstellung und muss spätestens zwei Monate nach erstmaliger verkehrsrechtlicher Zulassung des Neufahrzeugs und spätestens bis zum 31.12.2021 erfolgen.

  • Legen Sie den Verwertungsnachweis bei der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs in Ihrer Zulassungsbehörde vor

Muss für die Anschaffung der intelligenten Trailer-Technologie der Auflieger/Anhänger neu erworben werden?

  • Nein. Die intelligente Trailer-Technologie kann auch für Bestandsfahrzeuge erworben werden. Voraussetzung ist die Gewährung des genannten Zuschusses für ein Neufahrzeug im Fall der Verschrottung eines Bestandsfahrzeugs.

Kann für die intelligente Trailer-Technologie zusätzlich eine Förderung über das „De-minimis“-Förderprogramm beantragt werden?

  • Nein. Da es sich dann um eine Doppelförderung handeln würde, muss sich der/die Antragsteller/in entscheiden, in welchem Förderprogramm eine Zuwendung beantragt/bewilligt wird.

Kann das hier erforderliche Abbiegeassistenzsystem über das „De-minimis“-Förderprogramm bzw. das Förderprogramm „AAS“ gefördert werden?

  • Ja, die Ausgaben für die Anschaffung des Abbiegeassistenzsystems können – sofern dort alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen – über das „De-minimis“-Förderprogramm bzw. das Förderprogramm „AAS“ gefördert werden.

Ab wann können Anträge gestellt werden? 

  • Ab Dienstag, den 26. Januar 2021

Wie wird der Antrag gestellt? 

Bis wann können Anträge gestellt werden? 

  • Eine Antragsstellung ist bis zum 15. April 2021 beim BAG möglich.

  • Das elektronische Antragssystem wird geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Dies kann auch schon vor dem 15. April der Fall sein.

Wer ist nicht antragsberechtigt? 

  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt.

  • Eine Bonitätsprüfung des Antragstellers bleibt vorbehalten und kann zu einer Versagung der Förderung führen.

Welche Unterlagen sind für die Antragsstellung erforderlich? 

Zur Antragstellung benötigen Sie

  • den vollständig ausgefüllten Antrag

  • die Anlage „Übersicht intelligente Trailer-Technologien“, sofern Sie intelligente Trailer-Technologien beantragen,

  • sowie das unterschriebene Kontrollformular (Pflichtanlage zum Antrag)

Dem Antrag beizufügen sind elektronische Kopien nachfolgender Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I für jedes Bestandsfahrzeug,

  • eine elektronische Kopie eines geeigneten Nachweises, z.B. unverbindliches Angebot des Verkäufers mit Angaben zu jedem anzuschaffenden Neufahrzeug (u.a. zu Produktionsjahr, Antriebsart und ggf. Schadstoffklasse, Bereifung, Ausstattung mit einem Abbiegeassistenzsystem).

  • Alle erforderlichen Vordrucke sowie eine Ausfüllanleitung für die Antragstellung finden Sie im Antragsportal (eService Portal) unter der Internetadresse https://antrag-gbbmvi.bund.de/.

Sie benötigen Unterstützung oder möchten einen Termin für eine individuelle Beratung vereinbaren? 

Wir beraten Sie gerne! Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt telefonisch an einen unserer Berater: 02841 9313911.

Quelle für unsere Informationen:  https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Flottenerneuerung/Nutzfahrzeugflotte/Fragen_Antworten/Fragen_und_Antworten_node.html

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Kontakt

ToJa Nutzfahrzeuge Gmbh & Co KG
Kamper Str. 62, 47445 Moers, Germany

Tel.: 02841 931390

Fax: 02841 9313921

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